Ausführende Institutionen arbeiten im Auftrag von Behörden und Ämtern und führen gesetzlich angeordnete Massnahmen bei Personen aus. Die Institutionen arbeiten in der Regel im angeordneten Kontext und die jeweilige Massnahme wird von den zuständigen Behörden (z.B. Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde, Gericht) vorgegeben und verfügt. Die Massnahmen und Aufträge sind verbindlich. Ziel der Massnahmen ist die Unterstützung und/oder der Schutz der jeweiligen Person oder des allenfalls betroffenen Umfelds.
 

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