Ausführende Institutionen arbeiten im Auftrag von Behörden und Ämtern und führen gesetzlich angeordnete Massnahmen bei Personen aus. Die jeweilige Massnahme wird von den zuständigen Behörden (z.B. Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde, Gericht) vorgegeben und verfügt. Ziel der Massnahmen ist die Unterstützung und/oder der Schutz der jeweiligen Person oder des allenfalls betroffenen Umfelds.

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